Ambulant betreute Wohn-Pflege-Projekte
Schleswig-Holstein veröffentlicht Qualitätsempfehlungen und Planungshilfen

(11.03.2010)
Schleswig-Holstein
KIEL. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Angebote im Bereich von Pflege, Betreuung und Wohnen für ältere Menschen in Schleswig-Holstein qualitativ weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch, die Informationen zu den unterschiedlichen Wohn-, Pflege und Betreuungsmöglichkeiten zu verbessern.

Immer mehr Menschen legen auch bei zunehmendem Betreuungsbedarf Wert darauf, im Alter selbstbestimmt zu wohnen: wo sie wollen, wie sie wollen, mit wem sie wollen! Als Alternative zu stationären Pflegeeinrichtungen haben sich daher seit einigen Jahren bundesweit vermehrt ambulant betreute Wohn- und Hausgemeinschaften für Menschen mit Pflegebedarf entwickelt. Sie bieten neben dem gemeinschaftlichen Wohnen Angebote zur hauswirtschaftlichen Versorgung, Betreuung und Pflege an, selbst organisiert oder mit Hilfe von ambulanten Pflegediensten und weiteren externen Dienstleistern.

Die Bedeutung ambulanter Versorgungskonzepte für Menschen mit Pflegebedarf und besonders für Menschen mit Demenz wird mit Sicherheit weiter zunehmen – und damit auch die Bedeutung von guten Praxisbeispielen und qualitätssichernden Maßnahmen.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit hat mit der Finanzierung des dreijährigen Modellprojekts „KIWA – Koordinationsstelle für innovative Wohn-Pflegeformen im Alter“ die Entwicklung dieser neuen Wohn-Pflege-Gemeinschaften vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Stärkung der ambulanten Pflege intensiv unterstützt. KIWA hat im Austausch mit den relevanten Akteuren in Schleswig-Holstein abgestimmte Qualitätsempfehlungen für ambulant betreute Wohn-Pflege-Gemeinschaften entwickelt.

Diese Qualitätsempfehlungen liegen nun in Form der Broschüre „Wohn-Pflege-Gemeinschaft: Gepflegt alt werden – selbstbestimmt und privat leben“ vor. Sie richten sich an Initiatoren von Wohn-Pflege-Gemeinschaften, Menschen mit Pflegebedarf, Angehörige, Betreuer, Seniorenvertretungen, Beratungseinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Anbieter der Wohnungswirtschaft, Investoren, die Kommunalpolitik sowie an Behörden. Die Qualitätsempfehlungen sollen helfen, konzeptionelle Fragen zu klären und konkrete Hilfestellungen für Planung und Aufbau neuer Wohn-Pflege-Angebote geben. Sie enthalten vor allem Hinweise zur Wohnsituation, zu Fragen der Alltagsbegleitung und Pflege sowie die Erläuterung des Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes, das den landesrechtlichen Rahmen in Schleswig-Holstein bildet.

Die Qualitätsempfehlungen stehen als Download zur Verfügung:
www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/Service/
Broschueren/PDF/kiwaQualitaetsempf.html
Sie können auch als Broschüre beim Sozialministerium angefordert werden.

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein (www.sozmi.landsh.de)




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