Bestmögliche Versorgung in gewohnter Umgebung
Ambulante Behandlungsleistungen für schwerstkranke Kinder und Jugendliche in Niedersachsen

(04.02.2010)
Niedersachsen
HANNOVER. „Sehr erfreut und dankbar“ hat sich Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann über die jetzt erzielte Einigung bei der Vergütung spezialisierter ambulanter Behandlungsleistungen für schwerst- und sterbenskranke Kinder und Jugendliche in Niedersachsen gezeigt. Ross-Luttmann: „Schwerst- und sterbenskranke Kinder und Jugendliche müssen die bestmögliche Versorgung in ihrer gewohnten Umgebung erhalten. Die Einigung trägt dazu bei, dass auch Angehörige ihre ganze Kraft stärker den betroffenen Kindern und Jugendlichen widmen können.“

Die Spitzen der niedersächsischen gesetzlichen Krankenkassen, die pädiatrische Palliativ-AG Niedersachsen/Bremen und das vom Land geförderte „Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V.“ haben sich jetzt über neue Vergütungsregeln verständigt. Damit finanzieren in Niedersachsen – neben Bayern – bundesweit erstmals die Krankenkassen ein modellhaftes Versorgungsnetz für die flächendeckende Versorgung sterbenskranker Kinder und Jugendlicher.

In Niedersachsen sterben jährlich ca. 150 Kinder und Jugendliche an den Folgen nicht heilbarer Erkrankungen, so beispielsweise als Folge von Frühgeburtlichkeit, Nerven-, Stoffwechsel-, Muskel- oder anderen Organerkrankungen sowie Krebs.

§ 37b Abs. 1 Satz 4 SGB V normiert ausdrücklich, dass bei der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) „die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen“ sind. Dennoch enthalten weder die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Kassen (G-BA) noch die „Gemeinsamen Empfehlungen nach § 132d Abs. 2 SGB V für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ nähere Ausführungen über eine speziell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete palliativmedizinische Versorgung.

Weiterführende Informationen unter:
www.betreuungsnetz.org
(Netzwerk für die Versorgung schwerkranker Kinder und Jugendlicher e.V. an der Medizinischen Hochschule Hannover)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (www.ms.niedersachsen.de)





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