Seit nunmehr 15 Jahren fordern Pflegende die Selbstverwaltung der Pflege und die Einrichtung von Pflegekammern in den Bundesländern. Der Deutsche Pflegeverband (DPV) e.V. unterstützt diese Forderungen.
Hauptziel und Aufgabe der Kammern ist der Schutz der Bevölkerung vor unqualifizierter Pflege und Erhöhung der Rechtssicherheit für die Pflegefachkräfte.
Rolf Höfert, Geschäftsführer des Deutschen Pflegeverbandes und Experte
für Pflegerecht begrüßt ausdrücklich die jüngsten Anträge der SPD-Fraktion
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag für eine Gesetzesinitiative zur Einrichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen.
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Die Argumentation der Landesregierungen, dass Pflegekammern zur Zeit nicht erforderlich seien und zunächst die Basis gefragt werden müsse, könnten nicht länger Ernst genommen werden.
Initiativen zur Errichtung von Pflegekammern durch Pflegeverbände, häufig unterstützt durch die Oppositionsparteien, gab es bislang in Bayern, Berlin, Niedersachsen,
Nordhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen.
Eine Umfrage 2009 des Landespflegerates Hessen bei den Pflegenden ergab eine 98-%ige Zustimmung für die Notwendigkeit einer Pflegekammer. Die
angeführten verfassungsrechtlichen Bedenken sind durch Rechtsgutachten widerlegt.
Die Landesregierung Niedersachsen wäre jetzt gut beraten, die 130.000 Pflegenden Fachkräfte in Niedersachsen und auch die von ihnen versorgten
Pflegebedürftigen und die Angehörigen als Wählerpotential nicht zu unterschätzen.
Quelle: DPV e.V. - Deutscher Pflegeverband (
www.dpv-online.de)
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