Die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen in stationären Einrichtungen oder betreuten Wohngemeinschaften in Sachsen-Anhalt werden gestärkt. Das sieht das neue Bewohnerschutzgesetz vor, dass das Kabinett am 2. März auf den Weg gebracht hat.
(03.03.2010)
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