Bundesfamilienministerin wirbt auf Kongress zur Pflege-Charta für zweijährige Familienpflegezeit
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder,
hat am 8. Juni in Berlin den Kongress "Pflegezeit ist Lebenszeit" eröffnet. Die
Veranstaltung ist Teil der Umsetzung der "Charta der Rechte hilfe- und
pflegebedürftiger Menschen" - kurz Pflege-Charta. (
Infos unter:
www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=140156.html; die Red.)
Sie ist ein allgemein
verständlicher Katalog, der in acht Artikeln bestehende Rechte und Ansprüche
Pflegebedürftiger festhält. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf
Selbstbestimmung, Information und Beratung, aber auch Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben. Präsentiert wurden im bcc Berlin erfolgreiche Beispiele
zur Umsetzung der Charta in der Praxis, vor allem aus dem Bereich der häuslichen
Pflege. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder warb anlässlich des Kongresses
für die Einführung einer zweijährigen Familienpflegezeit.
"Menschen, die ein Leben lang viel geleistet haben, verdienen einen würdigen
Lebensabend", so Kristina Schröder. "Und Menschen, die Angehörigen einen würdigen
Lebensabend schenken, verdienen unsere Unterstützung. Beruf und Pflege müssen
genauso gut vereinbar sein wie Beruf und Kindererziehung. Deswegen brauchen wir
eine gesetzliche Familienpflegezeit, die den Menschen Zeit für familiäre
Verantwortung gibt", erklärte die Bundesfamilienministerin.
Das Modell der Familienpflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent
reduzieren können, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich
müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber weiterhin nur 75 Prozent
des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer
können bereits vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit auf
einem Wertkonto ansparen, welche mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase
verrechnet wird. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Pflegephase zu
überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung.
Mit der Pflege-Charta soll die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
verbessert und ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt
werden. Erarbeitet wurde die Charta am "Runden Tisch Pflege" (2003-2005). Neben
dem Bundesfamilienministerium waren daran unter anderem Länder und Kommunen,
Träger von Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, private Träger sowie
Pflegekassen beteiligt. Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen bietet die Charta
einen Maßstab zur Beurteilung der Qualität der Pflegeleistungen. Einrichtungen
oder ambulante Dienste können ihre Angebote an der Pflege-Charta messen.
Weitere Informationen zur Familienpflegezeit und zur Politik des
Bundesfamilienministeriums für Ältere Menschen finden Sie im Internet unter
www.bmfsfj.de.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (
www.bmfsfj.de)
Lesen Sie zum Thema auch den Artikel:
Kritik am Modell der Familienpflegezeit (14.06.10)
die Red.