Der AVG begrüßt die Ankündigung, die ambulante Pflege stärken zu wollen
BERLIN. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat angekündigt, im Zuge der geplanten Gesundheitsreform in der Pflegeversicherung „vor allen Dingen die ambulante Pflege unterstützen und stärken“ zu wollen. Diejenigen, die Angehörige oder Bekannte zu Hause pflegen, sollten mehr finanzielle Hilfe erhalten. Durch häusliche Pflege würden die Krankenkassen entlastet, weil keine zusätzlichen Pflegeeinrichtungen gebaut werden müssten. Zu den Äußerungen der Gesundheitsministerin erklärt Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des ArbeitgeberVerbandes im Gesundheitswesen (AVG) e.V.*:
„Der AVG begrüßt die Klarstellung und die Eindeutigkeit der Aussage der Bundesgesundheitsministerin, die ambulante Pflege deutlich stärken zu wollen. Es ist zu hoffen, dass es sich hierbei nicht nur um die Reform der Pflegeversicherung, sondern auch um eine klare und deutliche Aufwertung der Häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V handelt – also um Teile einer Gesundheitsreform. Die Erkenntnis der Ministerin, dass Häusliche Krankenpflege deutlich preisgünstiger ist und damit zu einer Kosteneinsparung bei den Krankenkassen führt, ist richtig. Wir hoffen, dass die Ministerin persönlich alle Kassenfunktionäre von dieser Erkenntnis überzeugt. Denn nach wie vor mangelt es hier an entsprechender Einsicht.
Die Krankenkassen sollten Partner von ambulanten Diensten und Verbänden sein. Die Realität sieht jedoch anders aus. Inhalte werden in Rahmenverträge diktiert und Preise in der Regel nach unten korrigiert oder nach der Methode ´Friss oder stirb´vorgegeben. Die Folge: Die ambulante Krankenpflege leidet seit Jahren an chronischer Unterfinanzierung. Hier müssen klare Anreize geschaffen werden, um die gute und konstruktive Arbeit der ca. 10.600 ambulanten Pflegeeinrichtungen weiter zu stärken. Freilich: Geld allein hilft nicht. Es müssen außerdem System- und Strukturveränderungen eingeleitet werden, unnötige bürokratische Auflagen (gerade im Beantragungs,- Genehmigungs- und Abrechnungsverfahren) überdacht und neu justiert werden. Dabei steht auch der Leistungskatalog der Häuslichen Krankenpflege, gerade im Bereich der Prophylaxen und der Palliativversorgung, zur Diskussion.“
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*Der AVG - ArbeitgeberVerband im Gesundheitswesen e.V. – die Berufstandsvertretung in Berlin für ambulante und teilstationäre Pflege – wurde im Sommer 2001 gegründet. Seine über 65 Mitglieder sind Anbieter der häuslichen Krankenpflege.
Quelle: AVG e.V. (
www.avg-ev.com)