Die Bundesfamilienministerin, Frau Dr. Kristina Schröder, wirbt für die Einführung einer zweijährigen Familienpflegezeit. Die Pflegesachverständigen Maria Penzlin und Christine Schmidt zeigen die Schwierigkeiten auf, die es bei der Einführung solch eines Modells gäbe:
"In Berlin hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Kristina Schröder, am 8. Juni den Kongress "Pflegezeit ist Lebenszeit" eröffnet. Die Veranstaltung war Teil der Umsetzung der "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" - kurz Pflege-Charta. Die Pflege- Charta ist ein allgemein verständlicher Katalog, der in acht Artikeln bestehende Rechte und Ansprüche Pflegebedürftiger festhält.
Auf diesem Kongress warb die Bundesfamilienministerin Frau Dr. Kristina Schröder für die Einführung einer zweijährigen Familienpflegezeit.
"Menschen, die ein Leben lang viel geleistet haben, verdienen einen würdigen Lebensabend", so Kristina Schröder. "Und Menschen, die Angehörigen einen würdigen Lebensabend schenken, verdienen unsere Unterstützung. Beruf und Pflege müssen genauso gut vereinbar sein wie Beruf und Kindererziehung. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Familienpflegezeit, die den Menschen Zeit für familiäre Verantwortung gibt", erklärte die Bundesfamilienministerin.
Frau Dr. Schröder erklärte das Modell der Familienpflegezeit. Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer können bereits vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit auf einem Wertkonto ansparen, welche mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet wird. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung.
Dieser Vorstoß um eine häusliche Pflegeversorgung zu gewährleisten, hört sich im ersten Moment sehr nobel an. Diese Regelung kann aber auch nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber sich bereit erklären über einen längeren Zeitraum einem Arbeitnehmer die Gelegenheit geben, über ein Arbeitszeitkonto zu arbeiten.
Viele Arbeitsverträge die aktuell abgeschlossen werden sind Zeitverträge, für diese Vertragsform fällt dann diese Möglichkeit schon einmal weg. Wenn Hartz IV Empfänger sich in geförderte Maßnahmen befinden, können diese Menschen auch kein Zeitarbeitskonto sich zulegen, um im Falle einer Pflegeversorgung zu Hause bereit zu stehen.
Es heißt aber auch, dass 50% der Arbeitszeit trotzdem geleistet werden müssen. Und in diesem Zeitraum ist der Pflegebedürftige dann alleine in dem Haushalt. Die Belastungssituation Arbeit - Haushalt- Pflege besteht für die Pflegeperson weiterhin.
Dieser Vorschlag findet in jedem Haushalt bei der ersten Wahrnehmung sofort positive Anerkennung.
Es ist ein Vorstoß, der im Rahmen der allgemeinen Haushaltseinsparungen des Landes keine Kosten für die Regierung mit sich bringen würde. Diese Familienpflegezeit kann nur durch den eigenen Einsatz und dem Verständnis der Arbeitgeber erbracht werden. Leider sind viele Pflegeversorgungszeiten nicht auf 2 Jahre begrenzt, sondern halten weitaus länger an."
Quelle:
Christine Schmidt, PREMIO - Berlin (
www.premioberlin.de)
Maria Penzlien, ISP - Hamburg (
www.isp-hamburg.de)
Lesen Sie zum Thema auch den Artikel:
Jeder hat Anspruch auf menschenwürdige Pflege und Begleitung (08.06.10)
die Red.