Rechtsforum diskutiert Beschäftigungsverhältnisse ausländischer Pflegekräfte
Münster (cpm). Wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Sozialrechts hat das Rechtsforum des Diözesancaritasverbandes Münster in den letzten zehn Jahren gegeben. Dieses hohe Lob aus dem Mund von Prof. Dr. Peter Udsching, Richter am Bundessozialgericht, zum Jubiläum bestätigte sich im 11. Rechtsforum, dass sich am Freitag mit den rechtlichen Fragen des Einsatzes ausländischer Pflegekräfte beschäftigte.
Aber nicht nur die aus dem ganzen Bundesgebiet teilnehmenden Richter und Rechtsanwälte haben von den Diskussionen profitiert, sondern auch der Diözesancaritasverband, sagte Diözesancaritasdirektor Heinz-Josef Kessmann: "Und das sowohl im sozialpolitischen Agieren als auch in der Beratung der Träger und Einrichtungen."
Die Beschäftigung ausländischer Pflegekräfte gehört zu den Themen, die die ambulante Pflege aktuell beschäftigen. Die Rechtslage dazu legte Prof. Dr. Maximilian Fuchs von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt aus verschiedenen Blickwinkeln da, um dann festzustellen: "Der derzeitige Rechtszustand ist extrem unbefriedigend." Rund 150.000 vor allem osteuropäische Pflegekräfte betreuen in Haushalten pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr. Rund 8.000 Euro müsste nach deutschen Tarifen bezahlt werden, sie erhielten in der Regel um die 1.300 Euro dafür, erklärte Fuchs.
Der Wunsch der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nach einer bezahlbaren Pflege sei durchaus nachzuvollziehen, erkannte auch Diözesancaritasdirektor Kessmann an. Aber dies geschehe zum einen in einer arbeitsrechtlichen Grauzone und zum anderen stelle sich die Frage nach Schutz der Pflegekräfte und Qualität der Pflege. Wenn einerseits der Staat ein 100-Millionen-Euro teures Prüfsystem für Altenheime und Pflegedienste aufbaue, könne nicht andererseits die individuelle Pflege im Haushalt völlig im Dunkeln bleiben.
Eine Klärung der Stellung ausländischer Pflegekräfte hält Fuchs deshab für dringend notwendig. Problematisch sei, dass das deutsche Arbeitsrecht von "entschiedenem Protektionismus" geprägt sei. Eigentlich wolle man sie nicht, aber andererseits gebe es einen unabweisbaren Bedarf. Hier zeige sich auch, dass in der Gesetzgebung der Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft noch nicht vollzogen sei. In der Frage der Selbständigkeit "ist ein Umdenken erforderlich," forderte Fuchs und warnte gleichzeitig: "Dabei muss der Schutz vor Scheinselbständigkeit gewahrt bleiben." Stärker zu berücksichtigen sei vor allem der Wille der Beteiligten - sowohl der Pflegekräfte wie der Pflegebedürftigen.
Für Bundessozialrichter Udsching ist auch dieses Thema Ausweis dafür, dass das Rechtsforum eine wichtige Nische in der Sozialrechtsdiskussion besetzt hat. Weil es einen Einblick in die Praxis ermögliche, habe er seinen Kollegen die Teilnahme immer wieder erfolgreich empfohlen. Recht entwickle sich im Diskurs weiter, bestätigte Prof. Dr. Thomas Sternberg, Leiter der Akademie Franz Hitze Haus, die Kooperationspartner in der Organisation des Rechtsforums ist. Ins Leben gerufen worden ist das Rechtsforum vom Justitiar des Diözesancaritasverbandes Münster, Peter Frings. Als Chefredakteur verantwortet er die im Nomos-Verlag erscheinende Zeitschrift Sozialrecht Aktuell.
Quelle: Caritasverband für die Diözese Münster (
www.caritas-muenster.de)