NRW / Saarland: Den Beruf für junge Menschen noch attraktiver machen!
Mit einer Bundesratsinitiative will Nordrhein-Westfalen erreichen, dass der Beruf des Operationstechnischen Assistenten (OTA) eine staatliche Anerkennung findet. „Die Arbeit in den Krankenhäusern wird immer komplexer, deshalb benötigt man Spezialisten wie den Operationstechnischen Assistenten“, sagte Nordrhein-Westfalens Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am 19. Januar in Düsseldorf.
„Mit der Initiative soll gewährleistet werden, dass das Berufsbild der Operationstechnischen Assistenten zügig bundesrechtlich geregelt und die Finanzierung der Ausbildung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz sichergestellt wird“, meinte Laumann „Gleichzeitig machen eine staatliche Anerkennung und die Etablierung einer eigenständigen Ausbildung diesen Beruf für medizinisch-technisch interessierte junge Menschen attraktiver“, betonte er.
Seit 1996 existiert das Berufsbild des Operationstechnischen Assistenten. Bislang wird an Krankenhäusern ohne staatliche Anerkennung auf der Grundlage einer Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft ausgebildet. Die dreijährige Ausbildung qualifiziert für die Assistenz bei Operationen. Zu den Aufgaben eines OTA gehören unter anderem die fachkundige Vorbereitung der Instrumente und Geräte. Auch unterstützt er den Operateur während des Eingriffs.
Derzeit gibt es bundesweit 73 von der Deutschen Krankenhausgesellschaft anerkannte OTA-Schulen mit insgesamt 1.350 Ausbildungsplätzen. In Nordrhein-Westfalen werden an zwölf Schulen knapp 210 junge Menschen ausgebildet. „Wir rechnen damit, dass eine bundesweite staatliche Anerkennung dieses Berufs bis zu 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze bundesweit schaffen könnte, davon rund 400 in Nordrhein-Westfalen“, sagte Laumann.
Auch andere Bundesländer wie das Saarland oder Hamburg unterstützen Nordrhein-Westfalen bei der Bundesratsinitiative. „Besonders freut mich“, ergänzte Laumann, „dass in einem aktuellen Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts diese Tätigkeit als ein zeitgemäßer und zukunftsweisender Gesundheitsfachberuf ausgewiesen wird“, betonte der Minister. Die Ausbildung garantiert höchsten Qualitätsstandard. „Damit unterstützt das Berufsbild eine hochwertige Versorgung aller Patienten“, erklärte Laumann.
Der saarländische Gesundheitsminister Weisweiler teilt dazu mit:
„Der Bedarf an gut ausgebildetem OP-Personal wird in der Zukunft eher zu- als abnehmen.
Das Saarland hat zusammen mit Nordrhein-Westfalen beim Bundesrat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der sich mit der Regelung der Berufsausbildung der Operationstechnischen Assistenten (OTA) befasst. Neben einer bundeseinheitlichen Regelung des Ausbildungsverlaufes und der Aufgaben des Operationstechnischen Assistenten soll insbesondere eine Finanzierung der Ausbildung sichergestellt werden.
„Eine bundeseinheitliche Regelung in dieser Materie ist dringend notwendig, um eine einheitliche, qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten“, so Gesundheitsminister Georg Weisweiler. „Der Bedarf an gut ausgebildetem OP-Personal wird in der Zukunft eher zu- als abnehmen.“
Über die Einbringung der Initiative beim Bundestag wird der Bundesrat am 12. Februar entscheiden.
Hintergrund:
Derzeit ist die Ausbildung in den Bundesländern uneinheitlich geregelt und wird ohne staatliche Anerkennung durchgeführt. Der Bundesrat hatte sich bereits im März 2009 mit dem Entwurf befasst und eine Einbringung beim Bundestag beschlossen. Wegen der Neuwahlen zum 17. Deutschen Bundestag und dem damit verbundenen Untergang nicht erledigter Gesetzesentwürfe ist nun eine Neueinbringung des Gesetzes notwendig.
2008 gab es bundesweit 73 OTA-Schulen mit 1342 Ausbildungsplätzen. Im Saarland gibt es eine Schule am Klinikum Saarbrücken, an der in Kooperation mit anderen Kliniken im Saarland und in Rheinland-Pfalz 45 Operationstechnische Assistenten ausgebildet werden.
Quellen: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (
www.mags.nrw.de) /
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz des Saarlandes (
www.saarland.de/ministerium_gesundheit_verbraucherschutz.htm)