Der Fachkräftemangel in der Pflege hat auch sein Gutes: Krankenschwestern, Krankenpfleger und Fachkräfte in der Altenpflege haben in Bewerbungsverfahren augenblicklich eine starke Position. Und das darf sich auch gern in der Gehaltsverhandlung spiegeln, meint Ragnhild Struss, Gründerin und Chefin der Karriereberatung Struss & Partner in Hamburg-. Ihre Tipps:
- Zahlt der potenzielle Arbeitgeber nach Tarifvertrag, kann man über die Stufe verhandeln, in der man eingruppiert wird.
- Bei Tarifverträgen lohnt ein Blick ins Kleingedruckte, denn oft gibt es dort Klauseln zu Sonderzahlungen. Im Schnitt liegt das tarifgebundene Gehalt über dem in nicht tarifgebundenen Betrieben.
- Wer bei einem privaten oder gemeinnützigen Träger einsteigen möchte, sollte sich vorab zum Beispiel über Internet-Portale wie www.kununu.com oder www.glassdoor.de informieren, wie dort die Gehaltsstruktur gestaltet ist.
- Um Verhandlungsspielraum zu haben und andererseits im Bereich des realistisch Möglichen zu bleiben, können Bewerber ihr Wunschgehalt dann ein paar hundert Euro oberhalb des Durchschnitts anlegen. Mindestens genauso wichtig wie die Maximal- ist die Minimalforderung. Die Einigung liegt meistens dazwischen.
- Wenn das Gehaltsangebot am Minimum schrammt, können Bewerber zum Ausgleich etwa nach einer Steigerung auf Raten, mehr Urlaub, einem Jobticket, Zuschuss zu Weiterbildungen oder flexiblen Arbeitszeiten fragen.
- Um nicht das Gefühl zu haben, sich unter Wert zu verkaufen, sollten Bewerber aber unbedingt auch einen Bereich des nicht Verhandelbaren definieren und festlegen, was tragbar ist – und was eben nicht mehr. Denn für qualifizierte Fachkräfte bietet die Marktsituation immer auch Alternativen.
Autorin: Birgitta vom Lehn