Zu den Aufgaben des MDK gehören die Begutachtungen für die Kranken- und Pflegeversicherung, die Beratung und die Qualitätsprüfungen. Geregelt werden die Bereiche durch Richtlinien des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS):
- Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
- Bewilligung von Arzneimitteln
- Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
- Überprüfung stationärer Krankenhausleistungen
- Bewilligung der Rehaversorgung
- Bewilligung von Heilmitteln
- Notwendigkeit der Palliativversorgung
- Bewilligung von Stimm-Sprech-Sprachtherapie
- Bewilligung von Therapien bei Transsexualität
- Bewilligung von Soziotherapien
- Feststellung von Pflegebedürftigkeit
- Durchführung von Qualitätsprüfungen in Einrichtungen
Zahlen rund um den MDK
Der MDK ist aber nicht unabhängig, sondern arbeitet im Auftrag der Kassen. Momentan gibt es 141 Beratungsstellen, in denen über 7.000 Mitarbeiter arbeiten.
Jobportal pflegen-online.de empfiehlt:
Wer arbeitet beim MDK?
Die meisten Mitarbeiter des MDK kommen nicht aus dem Pflegebereich, sondern nur gut 30 Prozent. Weitere knapp 30 Prozent sind Assistenzpersonal im medizinischen/pflegerischen Bereich. Hinzu kommen gut 25 Prozent Ärzte/Ärztinnen. Die restlichen gut 10 Prozent verteilen sich auf die Bereiche Verwaltung, Kodierassistenz, Wirtschaftsdienste und nichtärztliches Personal in Heil- und Gesundheitsberufen.
Hauptaufgabe: Begutachtung von Pflegebedürftigkeit
Schaut man sich an, was der MDK konkret macht, ist nicht verwunderlich, dass ein Großteil im Bereich der Begutachtung von Pflegebedürftigen liegt. Das verteilt sich hauptsächlich auf 78,5 Prozent in der ambulanten Pflege sowie 21 Prozent in der vollstationären Pflege und 0,5 Prozent entfallen noch auf die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Buchtipp: [embed]https://buecher.schluetersche.de/de/das-neue-begutachtungsinstrument2,571920356.html[/embed]